Erbschaftsteuer bei deutschen Erben mit Vermögen in Brasilien

Deutsche Erbschaftsteuerpflicht bei brasilianischem Nachlass

Für deutsche Erben kann eine Erbschaft aus Brasilien sowohl in Deutschland als auch in Brasilien steuerliche Folgen haben. Entscheidend ist zunächst, wo der Erblasser und der Erbe zum Zeitpunkt des Erbfalls steuerlich ansässig waren und welche Vermögenswerte übertragen werden. Bei einem in Deutschland steuerpflichtigen Erben kann die deutsche Erbschaftsteuer grundsätzlich auch bei ausländischem Vermögen relevant werden. Deshalb sollte eine Erbschaft in Brasilien nicht ausschließlich nach brasilianischem Recht betrachtet werden.

Brasilianische ITCMD auf geerbtes Vermögen

In Brasilien spielt insbesondere die sogenannte ITCMD eine wichtige Rolle. Dabei handelt es sich um eine Steuer auf unentgeltliche Übertragungen, einschließlich Übertragungen von Todes wegen. Die konkrete Ausgestaltung Anwalt Immobilienkauf Brasilien erfolgt auf Ebene der brasilianischen Bundesstaaten und des Bundesdistrikts. Nach den seit 2026 geltenden bundesrechtlichen Vorgaben ist bei einer Übertragung von Todes wegen grundsätzlich der Rechtsnachfolger Steuerschuldner. Bei Immobilien in Brasilien ist grundsätzlich der Staat zuständig, in dessen Gebiet sich die Immobilie befindet.

Keine einfache Lösung durch das Doppelbesteuerungsabkommen

Deutsche Erben sollten außerdem beachten, dass das bestehende deutsch-brasilianische Doppelbesteuerungsabkommen nicht einfach als allgemeines Erbschaftsteuerabkommen verstanden werden darf. Das Abkommen zwischen Deutschland und Brasilien betrifft insbesondere Einkommen und Vermögen. In der aktuellen Übersicht des Bundesfinanzministeriums wird Brasilien nicht als Staat mit einem geltenden deutschen Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Erbschaft- und Schenkungsteuern aufgeführt. Dadurch kann die steuerliche Behandlung eines Nachlasses komplexer werden.

Anrechnung ausländischer Erbschaftsteuer prüfen

Wenn auf einen Nachlass in Brasilien ITCMD gezahlt wurde und gleichzeitig deutsche Erbschaftsteuer entsteht, stellt sich die Frage einer möglichen Entlastung in Deutschland. Eine ausländische Steuer kann unter bestimmten Voraussetzungen berücksichtigt oder angerechnet werden. Dabei kommt es unter anderem auf die Art des Vermögens, die ausländische Steuer und die deutsche Steuerpflicht an. Ein Doppelbesteuerungsabkommen verteilt die Besteuerungsrechte zwar häufig zwischen Staaten, doch seine konkrete Reichweite muss immer geprüft werden.

Frühzeitige Prüfung von Vermögen und Dokumenten

Für deutsche Erben in Brasilien ist deshalb eine frühzeitige steuerliche Prüfung besonders wichtig. Dazu gehören beispielsweise brasilianische Immobilien, Bankguthaben, Unternehmensbeteiligungen und andere Vermögenswerte. Auch Nachweise über gezahlte brasilianische Steuern sollten sorgfältig aufbewahrt werden, da sie für die deutsche steuerliche Behandlung relevant sein können. Wegen der Verbindung von deutschem Erbschaftsteuerrecht, brasilianischem Steuerrecht und internationalem Erbrecht empfiehlt sich bei größeren Nachlässen die Beratung durch Fachleute mit Erfahrung im deutsch-brasilianischen Erbrecht und Steuerrecht.

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